Geringere Beiträge zur Pflegeversicherung ab zwei Kindern

Geringere Beiträge zur Pflegeversicherung ab zwei Kindern

Jetzt Selbstauskunft ausfüllen

Artikel: Geringere Beiträge zur Pflegeversicherung ab zwei Kindern

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Zum 1. Juli 2023 wurden die Beiträge für die Pflegeversicherung angehoben. Eltern mit mehr als einem Kind werden jedoch durch geringere Beitragssätze entlastet. Bei Arbeitnehmenden mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Selbstauskunft ab zwei Kindern unter 25 Jahren erforderlich

Damit wir in der Entgeltabrechnung den richtigen Beitragssatz für Sie berücksichtigen können, füllen Sie bitte unser Online-Formular (nur mit DB-Endgerät möglich) aus. Nachweise, wie z. B. Geburtsurkunden, sind nicht erforderlich. Sollten Sie bereits einen Antrag an uns gesendet haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Übrigens: Die ab dem 1. Juli 2023 zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen im Rahmen der Entgeltabrechnung automatisch erstattet.

Wichtig: Bitte füllen Sie das Online-Formular nur aus, wenn Sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben. Bei Eltern mit einem Kind oder Kindern, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben die bisherigen Angaben zur Elterneigenschaft unverändert bestehen. Füllen Sie das Online-Formular in diesem Fall nur aus, um uns Änderungen mitzuteilen.

Sie haben kein DB-Endgerät und können nicht auf das Online-Formular zugreifen?
Im Download-Bereich finden Sie unser Formular zum Ausdrucken.

Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz finden Sie unter den Links in der rechten Spalte.