Fahrvergünstigungen für nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Fahrvergünstigungen

Für nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Artikel: Fahrvergünstigungen für nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Mitarbeitende des DB-Konzerns, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben, können nationale Fahrvergünstigungen ab April 2023 auch für Partner:innen und deren Kinder beantragen.

Der DB Personalservice rechnet gerade in der Anfangsphase mit einem hohen Antragsaufkommen. Daher wurden wesentliche Schritte automatisiert und ein komfortabler Onlineservice eingerichtet, um Ihnen den Bestellvorgang so einfach wie möglich zu machen. Nach Eingang Ihres Antrages dauert es in der Regel rund 2-3 Wochen bis Ihre IdentCards per Post bei Ihnen ankommen. In Einzelfällen kann es auch bis zu 4 Wochen dauern. Auf die Kartenproduktion und die Zustellzeiten haben wir leider keinen Einfluss.

Welche Fahrvergünstigungen können nicht eheliche Partner:innen und deren Kinder erhalten?

Nicht eheliche Partner:innen und deren Kinder können folgende Fahrvergünstigungen in Anspruch nehmen:

  • TagesTicket M Fern F (Freifahrt) – Kontingent 8 Stück pro Jahr
  • TagesTicket M Fern F (mit Zuzahlung) – nicht kontingentiert
  • RegioTicket M 50 H/R – nicht kontingentiert
  • SchülerTicket M (für Kinder)

Welche Voraussetzungen muss ich zur Nutzung der Fahrvergünstigungen erfüllen?

Damit Ihr:e Partner:in künftig auch von den Fahrvergünstigungen der DB profitieren kann, müssen Sie bei einem Unternehmen des DB-Konzerns tätig sein, das Fahrvergünstigungen tarifvertraglich vereinbart hat und einen Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes in Form einer Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate, vorlegen können. Für die Kinder der:des angemeldeten Partner:in ist eine Geburtsurkunde erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass im juristischen Sinne eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Beziehung zwischen zwei Menschen ist, die über eine normale Wohngemeinschaft hinausgeht und die an einem gemeinsamen Wohnsitz erfolgt. Daher ist eine Anmeldung von Partner:innen, die nicht am selben Wohnsitz leben, leider nicht möglich.

Wo kann ich meine:n Partner:in und deren Kinder für Fahrvergünstigungen anmelden?

Die Erstanmeldung erfolgt online über ein Anmeldeformular im DB Personalportal (Zugang nur mit DB User). Dort können Sie die Daten der:des anzumeldenden Partner:in und deren Kinder erfassen und die notwendigen Nachweise hochladen.

Weitere Informationen zu Anmeldung, Versteuerung sowie FAQ zum Thema Fahrvergünstigungen für nicht eheliche Lebensgemeinschaften finden Sie hier im DB Personalportal (Zugang nur mit DB User).