Artikel: DB Job-Ticket M 50 Tage
Das Mobilitätsangebot für DB-Mitarbeitende
Am 01. September 2022 erweiterte die Deutsche Bahn im Rahmen eines Pilotprojektes das bisherige DB Job-Ticket M-Angebot um die Variante des DB Job-Ticket M 50 Tage.
Neue Arbeitsmodelle erfordern eine flexible Mobilität
In den vergangenen zwei Jahren haben sich die Mobilitätsbedürfnisse der DB-Mitarbeitenden verändert. Gründe dafür sind vor allem das Projekt „Mobiles Arbeiten von morgen“ (Momo) und die Corona-Pandemie. Projektbedingt hat die DB teils schon vor Corona neue Arbeitsmodelle erarbeitet und eingeführt, die eine ortsunabhängige und flexible Zusammenarbeit ermöglichen. Mit Einsetzen der Pandemie 2020 verlagerte sich für immer mehr Mitarbeitende der Arbeitsalltag weg vom Büro ins mobile Arbeiten. Auch in Zukunft werden daher weniger Mitarbeitende täglich zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte pendeln müssen.
Bislang war das DB Job-Ticket M nur als Jahreskarte erhältlich. Das Job-Ticket M 50 Tage bringt nun mehr Flexibilität sowie steuerrechtliche Vorteile.
Was ist das DB Job-Ticket M 50 Tage?
Das DB Job-Ticket M 50 Tage hat den gleichen Gültigkeitsumfang wie das bisherige DB Job-Ticket M als Jahreskarte. Das bedeutet, es gilt in der 2. Klasse für eine eingetragene Strecke vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte, ist steuerfrei und der Sachbezugswert wird auf der Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert und wirkt sich somit mindernd auf die Entfernungspauschale aus.
Besonderheiten des DB Job-Ticket M 50 Tage:
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Wer kann das DB Job-Ticket M 50 Tage beantragen?
Das Angebot richtet sich an DB-Mitarbeitende, die sich im Geltungsbereich des KonzernJob-TicketTV von EVG und GDL befinden.
Wo erhalte ich das neue DB Job Ticket M 50 Tage bzw. wo kann ich mein bisheriges Job Ticket M umtauschen?
Ausführliche Informationen zum DB Job-Ticket 50 Tage, wie sie das Ticket bestellen können und wie Sie ihr bisheriges DB Job-Ticket M gebührenfrei umtauschen können, finden Sie hier im DB Personalportal. Dort finden Sie auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema.
Bitte beachten Sie: DB-Mitarbeitende, die nicht vom DB Personalservice betreut werden, wenden sich bitte an ihre zuständige Stelle.