Für die Bahn unterwegs

Zum Inhalt springen

Für die Bahn unterwegs

Firmenreisen schnell und einfach abrechnen

Artikel: Für die Bahn unterwegs

Firmenreisen schnell und einfach abrechnen

Jahr für Jahr sind DB-Mitarbeitende über eine Million Mal für die Bahn unterwegs. Wir im DB Personalservice erledigen die Reisekostenabrechnung zuverlässig und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld zügig auf dem Konto wiederfinden. Sie können Ihren Abrechnungsantrag schnell und papierlos per DB Reisekosten-App oder per Papierformular an uns senden. Wenn Sie Ihren Antrag nicht über die DB Reisekosten-App, sondern per Post an uns senden, fügen Sie weiterhin alle Rechnungen und Belege im Original dem Antrag bei.

Wie installiere ich die DB Reisekosten-App?

Hier können Sie die App für das jeweilige Betriebssystem runterladen:

von 2
Ende des Sliders
Ende des Expander-Inhaltes
Wie plane ich meine Firmenreise?

Als Grundsatz für jede Firmenreise gilt, diese so wirtschaftlich wie möglich zu planen und durchzuführen. Achten Sie also darauf, vorrangig Verkehrsmittel des DB-Konzerns, öffentliche Verkehrsmittel oder zur Privatnutzung überlassene Firmenwagen zu nutzen. Sollten in Einzelfällen kostenintensive Reisemittel oder Durchführungswege notwendig sein (z. B. die Nutzung eines Privat-PKW oder eine ungewöhnlich teure Hotelübernachtung zu Messezeiten), stimmen Sie sich bitte vor der Buchung mit Ihrer Führungskraft ab.

Ende des Expander-Inhaltes
Wann sollte ich meine Firmenreise abrechnen?

Achten Sie darauf, Ihre Firmenreisen weiterhin zeitnah nach dem Reiseende an den DB Personalservice zu senden.

  • Reisekosten, die mehr als sechs Monate nach Reiseende zur Abrechnung eingereicht werden, können ausschließlich in Höhe der verauslagten Reisekosten erstattet werden ‑ also ohne Verpflegungspauschalen.
  • Achtung: Reisekosten, die erst zwölf Monate nach Reiseende zur Abrechnung an den DB Personalservice gesendet werden, werden nicht erstattet.
  • Wenn Sie einen Vorschuss erhalten haben, müssen Sie Ihre Firmenreise unmittelbar nach dem Reiseende abrechnen. Andernfalls ist eine vollständige Erstattung Ihrer Auslagen nicht gewährleistet. 
Ende des Expander-Inhaltes