Reiseabrechnung

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Was müssen Sie bei der Abrechnung Ihrer Firmenreise beachten?

Artikel: Reiseabrechnung

Was müssen Sie bei der Abrechnung Ihrer Firmenreise beachten?

Nach Ihrer Firmenreise lassen Sie sich über die Reisekostenabrechnung Ihre Auslagen erstatten. Nutzen Sie dafür bevorzugt die DB Reisekosten-App. Achten Sie darauf, dass Ihre Hotelrechnung und andere Rechnungen auf die Anschrift Ihres Arbeitgebers ausgestellt sind. Rechnungen, die nicht an Ihre dienstliche Anschrift adressiert sind, können nicht erstattet werden. 

DB Reisekosten-App

Die DB Reisekosten-App funktioniert denkbar simpel: Einfach die Reisedaten in die App eingeben, Belege über die App mit dem Smartphone fotografieren und alles per Knopfdruck an den DB Personalservice senden – klick, klack, fertig.

Die Vorteile der DB Reisekosten-App im Überblick

  • Die DB Reisekosten-App kann auf privaten und dienstlichen Smartphones verwendet werden.
  • Sie können Belege direkt in der App fotografieren oder digitale Belege hochladen.
  • Vorausgefüllte Datenfelder erleichtern den Antrag und minimieren Fehler.
  • Dank Statusmeldungen sind Sie immer über den Bearbeitungsstand der Reisekostenabrechnung informiert.
  • Sie haben die Möglichkeit, Vorlagen für häufige Reiseziele anzulegen.
  • Beträge Ihrer Belege müssen Sie nicht mehr eingeben.
  • Ihre gesendeten Anträge haben Sie jederzeit im Überblick.
  • Persönliche Angaben müssen nur einmal erfasst werden.

So installieren Sie die DB Reisekosten-App auf Ihrem Smartphone

Hier können Sie die App für das jeweilige Betriebssystem runterladen:

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Sie haben die DB Reisekosten-App bereits auf Ihrem Handy und sie öffnet sich nicht mehr (zum Beispiel nach einem Update)? Leider kommt es bei Apple-Endgeräten in seltenen Fällen dazu, dass das Update nicht vollständig durchläuft. Bitte deinstallieren Sie in einem solchen Fall die DB Reisekosten-App von Ihrem Handy und laden Sie wie oben beschrieben erneut herunter.

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Wegezeitentschädigung

Diese Informationen betreffen Tarif-Arbeitnehmende von DB-Unternehmen in Deutschland, für die der BasisTV, der LfTV, LrfTV, ZubTV oder DispoTV beziehungsweise entsprechende Regelungen in anderen Tarifverträgen gelten sowie Auszubildende und Dual Studierende, die dem Geltungsbereich des NachwuchskräfteTV EVG bzw. des NachwuchskräfteTV GDL unterliegen.

Tarif-Arbeitnehmende erhalten bei Firmenreisen eine Entschädigung für die betrieblich notwendige Wegezeit, die nicht bereits durch die Arbeitszeit abgedeckt ist, in Höhe von 10 € brutto je voller Stunde außerhalb der Arbeitszeit. Auszubildende und Dual Studierende erhalten 3 € brutto.

Was ist Wegezeit?

Wegezeit ist die tatsächlich notwendige Zeit, um vom Wohnsitz oder der 1. Tätigkeitsstätte zum auswärtigen Beschäftigungsort beziehungsweise der Unterbringung an diesem Ort zu gelangen und zurück. Dabei umfasst die Wegezeit immer die Zeit, die für den schnellsten Weg von A nach B benötigt wird. Die Entschädigung ist auf max. 8 Std./Tag begrenzt.

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