Diese Informationen betreffen Tarif-Arbeitnehmende von DB-Unternehmen in Deutschland, für die der BasisTV, der LfTV, LrfTV, ZubTV oder DispoTV beziehungsweise entsprechende Regelungen in anderen Tarifverträgen gelten sowie Auszubildende und Dual Studierende, die dem Geltungsbereich des NachwuchskräfteTV EVG bzw. des NachwuchskräfteTV GDL unterliegen.
Tarif-Arbeitnehmende erhalten bei Firmenreisen eine Entschädigung für die betrieblich notwendige Wegezeit, die nicht bereits durch die Arbeitszeit abgedeckt ist, in Höhe von 10 € brutto je voller Stunde außerhalb der Arbeitszeit. Auszubildende und Dual Studierende erhalten 3 € brutto.
Was ist Wegezeit?
Wegezeit ist die tatsächlich notwendige Zeit, um vom Wohnsitz oder der 1. Tätigkeitsstätte zum auswärtigen Beschäftigungsort beziehungsweise der Unterbringung an diesem Ort zu gelangen und zurück. Dabei umfasst die Wegezeit immer die Zeit, die für den schnellsten Weg von A nach B benötigt wird. Die Entschädigung ist auf max. 8 Std./Tag begrenzt.
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