Artikel: Welche Rechnungsadresse muss auf Ihre Hotelrechnung?
Kennen Sie das nicht auch? Sie stehen während Ihrer Firmenreise an der Rezeption im Hotel, Ihre Rechnung wird erstellt und dann die Frage: „Wie lautet denn Ihre Rechnungsadresse?“ Dieser Moment sorgt bei vielen Kolleginnen und Kollegen immer wieder für Fragezeichen. Denn welche Rechnungsadresse ist die richtige? Grundsätzlich gilt: Alle Rechnungen, die Sie im Rahmen einer Firmenreise erhalten, müssen auf Ihre dienstliche Anschrift ausgestellt sein. Die Adresse des Arbeitgebers besteht aus der
- handelsrechtlichen Firmenbezeichnung (z. B. DB Regio AG, DB Zeitarbeit GmbH),
- der Straße und Hausnummer sowie
- der Postleitzahl und dem Ort.
Rechnungen, die auf Ihre private Adresse ausgefertigt sind, können nicht erstattet werden. Als Ihre dienstliche Anschrift gilt immer die Adresse Ihres zugewiesenen Arbeitsorts inklusive korrekter und vollständiger Bezeichnung Ihres Konzernunternehmens.
Bitte beachten Sie: Die Adresse auf dem Reisekostenvordruck oder auf Ihrer onesto-Buchungsbestätigung ist keine korrekte Rechnungsadresse!
Einige Beispiele für korrekte Rechnungsadressen
Mitarbeiter eigenständiger Töchter (z. B. DB Cargo AG, DB Regio AG, DB InfraGO AG, DB Zeitarbeit GmbH …) geben immer eine Rechnungsadresse mit der Firmenbezeichnung des Konzernunternehmens an. Zur Verdeutlichung finden Sie hier ein paar Beispiele für korrekte Rechnungsadressen:
DB InfraGO AG | DB Cargo AG |
DB Regio AG | DB Fernverkehr AG Europa-Allee 78-84 60486 Frankfurt am Main |