Wo finde ich meine Berechtigungsausweisnummer?
- Ihr Konzernausweis gilt gleichzeitig als Berechtigungsausweis.
- Auf der Rückseite finden Sie Ihre Berechtigungsausweisnummer (kurz BA-Nummer) zum Bestellen, Lösen und Nutzen Ihrer Fahrvergünstigungen.
Muss ich die Vergünstigungen versteuern?
Fahrvergünstigungen sind Sachbezüge, die wie Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig zu behandeln sind. Die steuerliche Bewertung erfolgt nach dem Zuflussprinzip in dem Monat, in dem die erworbene Fahrvergünstigung erstmals gültig wird. Mit einer möglichen Zuzahlung bei der Inanspruchnahme von Fahrvergünstigungen können Sie den zu versteuernden Sachbezugswert reduzieren.
Die Inanspruchnahme der steuerlichen Freigrenze bzw. des steuerlichen Rabattfreibetrages hängt von Ihrer Firmenzugehörigkeit ab.
Wer hat Anspruch auf die Fahrvergünstigungen?
Ihr Anspruch auf Fahrvergünstigung hängt davon ab, bei welchem Konzernunternehmen Sie tätig sind. Nicht alle DB-Unternehmen fallen unter den Geltungsbereich des KonzernFahrvergTV bzw. KonzernJob-TicketTV bzw. haben die gleichen Ansprüche daraus.
Nähere Informationen erhalten Sie im DB Personalportal oder bei Personal direkt.
Kann ich in allen DB-Zügen die Fahrvergünstigungen nutzen?
Für die Nutzung von DB-Zügen im Nahverkehr kann es mit Fahrvergünstigungstickets Einschränkungen geben. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie im DB Personalportal.
Auch für einige Züge im Fernverkehr gibt es zum Teil zeitlich befristete Einschränkungen, die Sie in der Sperrliste im Downloadbereich finden.
Gibt es auch Vergünstigungen für Familienangehörige?
Auch für Ehepartner:innen und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften laut Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder gibt es Fahrvergünstigungsangebote. Zur Nutzung der Fahrvergünstigungsangebote ist – analog dem Konzernausweis bei Hauptberechtigten – eine IdentCard (kurz ID-Card) erforderlich, auf der die Berechtigungsausweisnummer aufgedruckt ist.
Gibt es auch Vergünstigungen für nicht eheliche Lebensgemeinschaften?
Damit Ihr:e Partner:in auch von den Fahrvergünstigungen der DB profitieren kann, müssen Sie bei einem Unternehmen des DB-Konzerns tätig sein, das Fahrvergünstigungen tarifvertraglich vereinbart hat und einen Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes in Form einer Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate, vorlegen können. Für die Kinder der:des angemeldeten Partner:in ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass im juristischen Sinne eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Beziehung zwischen zwei Menschen ist, die über eine normale Wohngemeinschaft hinausgeht und die an einem gemeinsamen Wohnsitz erfolgt. Daher ist eine Anmeldung von Partner:innen, die nicht am selben Wohnsitz leben, leider nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Inanspruchnahme von Fahrvergünstigungen fällt jährlich ein Administrationsentgelt an, das von Ihrem Nettoentgelt einbehalten wird. Aktuell sind dies:
- 6 Euro für Hauptberechtigte
- 11 Euro für den Hauptberechtigten und eine Person aus der Familie (Ehepartner:in oder Kind)
- 15 Euro für den Hauptberechtigten und mehrere Personen aus der Familie
Was muss ich beachten, wenn ich Fahrvergünstigungen nutze?
Sie müssen Ihre Fahrkarte immer erwerben und ausfüllen, bevor Sie die Fahrt antreten. Leider ist es nicht möglich, dass Sie Ihre Fahrkarte im Zug lösen. In überfüllten Zügen geben Sie Ihren Sitzplatz bitte ohne Aufforderung frei.
Ende des Expander-Inhaltes