Ihre Abrechnungsbescheinigung

Ihre Abrechnungsbescheinigung

Kein Buch mit sieben Siegeln!

Artikel: Ihre Abrechnungsbescheinigung

Kein Buch mit sieben Siegeln!

Monat für Monat erstellen wir im DB Personalservice rund 230.000 Personalabrechnungen und sorgen dafür, dass Sie als DB-Mitarbeitende:r Ihr Gehalt pünktlich und zuverlässig erhalten. Dabei müssen neben gesetzlichen Vorgaben auch unternehmensspezifische, tarifliche und arbeitsvertragliche Regelungen berücksichtigt werden. All diese Vorgaben spiegeln sich auch in Ihrer monatlichen Abrechnungsbescheinigung wider. Daher kann auch die DB als Ihre Arbeitgeberin die Abrechnungsbescheinigung leider nicht einfacher gestalten, als sie ist. Doch wofür stehen die vielen Abkürzungen in der Abrechnungsbescheinigung? Warum steht hinter manchen Beträgen ein Minus oder ein Sternchen? Und was ist eine Lohnart?

Damit Sie den Durchblick im Abrechnungsdschungel behalten, hat Ihr DB Personalservice einige Erläuterungen für Sie zusammengestellt.

Für Zeitarbeitnehmende: Erläuterungen zu Ihrer Entgeltabrechnung finden Sie hier. Der Zugriff ist nur mit Login möglich.

Der Kopfteil – Alle Personaldaten im Überblick 

Die linke Seite im Kopfteil der Abrechnungsbescheinigung enthält unter anderem den Namen der zuständigen Person, die Ihr Entgelt bearbeitet, Ihre private Anschrift sowie das Geschäftszeichen. Das Geschäftszeichen enthält unter anderem Ihre persönliche Abrechnungsnummer. Bitte halten Sie Ihr Geschäftszeichen daher bei Fragen zur Abrechnungsbescheinigung stets bereit!

Die rechte Seite im Kopfteil der Abrechnung enthält Ihre persönlichen Daten, wie zum Beispiel:

  1. Abrechnungszeitraum
  2. Beschäftigungsbeginn, Geburtsdatum und Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung
  3. Informationen zu Steuern und Sozialversicherung
  4. und 5. Entgeltgruppe und Bankverbindung
Mehr dazu

1. Abrechnungszeitraum

Zeile 1 enthält wichtige Informationen zum Abrechnungszeitraum. Das Feld „Abrechnung Monat/Jahr/Nr.“ zeigt an, aus welchem Monat und Jahr die Abrechnung ist (z. B. 09.15 für September 2015).

Hinter dem Datum steht die Anzahl der Abrechnungen in diesem Monat (z. B. 09.15/1 für die erste Abrechnung im Monat September). Bei Nachberechnungen oder Korrekturen im Folgemonat erhöht sich diese Zahl fortlaufend (z. B. 09.15/2). Das Feld „Zahlungsmonat“ enthält nur bei Nachberechnungen einen Eintrag.

2. Beschäftigungsbeginn, Geburtsdatum und Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung

Bitte beachten Sie: Der Beschäftigungsbeginn entspricht nicht Ihrem Eintrittsdatum im DB-Konzern. Abgebildet wird hier Ihr Eintritt bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber.

3. Steuern und Sozialversicherung

Zeile 3 enthält neben Ihren persönlichen Steuermerkmalen auch wichtige Informationen zur Sozialversicherung. Die Sozialversicherung setzt sich aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (KRAP) zusammen. Weitere Details hierzu finden Sie im untenstehenden KRAP-Schlüsselverzeichnis.

Wann gibt es Nachberechnungen?

Nachberechnungen gibt es immer dann, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen an Ihrer Abrechnungsbescheinigung ergeben. Dies geschieht beispielsweise, wenn Zulagen, Sonn- und Feiertagszuschläge oder aber auch Sachbezüge und Fahrvergünstigungen nachträglich verrechnet werden. Beträge aus der Nachberechnung werden immer im aktuellen Monat ausgezahlt oder abgezogen. Eine Nachberechnung erkennen Sie zum einen daran, dass im Kopfteil Ihrer Abrechnungsbescheinigung ein Zahlungsmonat angegeben ist. Zum anderen wird auch die Angabe im Feld „Abrechnung Monat/Jahr/Nr.“ angepasst.

Bei Nebenbezügen, wie z. B. Samstagszulagen, wird im Abrechnungsfeld auch die Nebenbezugsart genannt (z. B. N015). Geben Sie bei Fragen zu Ihren Nebenbezügen die Nebenbezugsart an. Ihr zuständiger Entgeltbearbeiter hilft Ihnen gerne weiter.

KRAP-Schlüsselverzeichnis

Die Sozialversicherung setzt sich aus Kranken-, Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (KRAP) zusammen. Was sich hinter den jeweiligen Zahlen verbirgt, sehen Sie hier in der Tabelle.



Änderungen bei der Pflegeversicherung: Verringerte Beiträge für Eltern mit mehreren Kindern

Zum 01.07.2023 wurden die Beiträge für die Pflegeversicherung um 0,60% angehoben. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden jedoch durch geringere Beitragssätze entlastet. Damit der DB Personalservice in der Entgeltabrechnung den richtigen Beitragssatz für Sie berücksichtigen kann und Sie von den geringeren Beitragssätzen profitieren, ist für Eltern mit mehr als zwei Kindern unter 25 Jahren zunächst eine Selbstauskunft erforderlich. Alle Informationen und Voraussetzungen finden Sie im DB Personalportal unter dem Stichwort „Pflegeversicherung“.

Das Abrechnungsfeld - Mehr als nur Zahlen 

Das Herzstück Ihrer Abrechnung ist das Abrechnungsfeld. Hier finden Sie alle Bruttobezüge, Zulagen und Zuschläge sowie gesetzliche und persönliche Abzüge. Das Abrechnungsfeld ist in mehrere Spalten unterteilt.

Mehr dazu

1.Bezeichnung und Lohnart

Die Spalten „Bezeichnung“ und „Lohnart“ enthalten die Bezüge und Abzüge mit der dazugehörigen Lohnart. Ob Umlagen, Zulagen, Freibeträge oder Arbeitgeberanteile bei vermögensbildenden Leistungen – alle Einzelbeträge und Zwischensummen gehören zu einer bestimmten Lohnart. Die Lohnarten schaffen Transparenz bei der Abrechnung, denn durch die Lohnartennummern lässt sich zu jedem Zeitpunkt genau zurückverfolgen, welche Beträge warum gezahlt wurden. Darüber hinaus bilden die Lohnarten auch tarifliche Regelungen oder Regelungen für verschiedene Unternehmensbereiche, Mitarbeitendengruppen etc. ab.


Hätten Sie gedacht, ...

... dass es aufgrund der vielen Konzerngesellschaften im DB-Konzern rund 14.000 verschiedene Lohnarten gibt? Die Vielzahl der Lohnarten macht es unmöglich, ein verständliches und kompaktes Lohnartenverzeichnis zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen Ihr:e zuständige:r Entgeltbearbeiter:in im DB Personalservice gerne weiter! Die Kontaktdaten finden Sie im Kopfteil der Abrechnungsbescheinigung.


2. Anzahl, Prozent und Faktor

Wenn Sie eine Zulage erhalten, ist in der Spalte „Anzahl“ die Einheit für die Berechnung der Zulage (z. B. Stunden, Tage etc.) angegeben. Die Spalte „Faktor“ enthält die dazugehörigen Euro-Beträge, mit denen die Anzahl der Einheiten verrechnet wird. In der Spalte „Prozent“ steht der Prozentsatz für die Berechnung von Sozialversicherungsabgaben (z. B. Beitragssatz zur Rentenversicherung 9,35 %). Die Beiträge zur Sozialversicherung ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie der Satzung der Knappschaft-Bahn-See.

3. Betrag

Die Spalte „Betrag“ enthält sämtliche Einzelbeträge und Summen, die abgezogen oder hinzuaddiert werden. Wird beispielsweise eine gesetzliche Leistung von Ihrem Bruttobetrag abgezogen, steht hinter dem entsprechenden Posten ein Minuszeichen. Am Ende eines jeweiligen Abrechnungsabschnitts werden Zwischensummen gezogen. Sie können diese ganz einfach von den Einzelbeträgen unterscheiden, denn eine Zwischensumme ist immer mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

4. St/SV

In der Spalte „St/SV“ werden steuer- und sozialversicherungspflichtige Beträge gekennzeichnet. Ein Abkürzungsverzeichnis finden Sie im Fußteil Ihrer Abrechnungsbescheinigung.

5. ab Mon. 01

In der letzten Spalte „ab Mon. 01“ werden alle Beträge aufgelistet, die seit Jahresbeginn angefallen sind. Summierte Arbeitgeberanteile sind mit dem Kürzel „Arbg.“ gekennzeichnet. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis später im Jahr aufgenommen haben, steht in der Spaltenüberschrift der entsprechende Einstellungsmonat.

Der Fußteil - Alles auf einen Blick

Fußteil der Abrechnung

Im Fußteil der Abrechnungsbescheinigung werden alle laufenden Bezüge, einmalig gezahlte Beträge (EGA) sowie Monats- und Jahressummen angezeigt. Darüber hinaus enthält dieser Abschnitt auch weitere persönliche Angaben wie beispielsweise Ihre Steueridentifikationsnummer oder den Namen der Krankenkasse, an die die Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.

Betriebliche Altersvorsorge: Das Rentenplus-Modell

Sie haben die Möglichkeit, pro Jahr einen gesetzlich festgelegten Betrag steuer- und sozialabgabenfrei in einen Pensionsfonds einzuzahlen. In diesem Jahr liegt der Betrag bei insgesamt 3.216 Euro. Diese Grenze gilt gesamthaft für Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeiträge in den Pensionsfonds, d.h. beide Beträge werden zusammengerechnet.

In Ihrer Abrechnungsbescheinigung finden Sie ab Juli 2019 mehrere Positionen:

DEVK Pensionsfonds:
Hier sehen Sie, welcher Betrag im aktuellen Monat und im aktuellen Jahr (seit Januar) in den Pensionsfonds eingezahlt worden ist.

Davon Arbeitgeber:in:
Hier sehen Sie, welcher Anteil davon ein Beitrag von Arbeitgeberseite ist.

Direktversicherung:
Wenn Sie eine Direktversicherung abgeschlossen haben, werden die für die Direktversicherung aufgewendeten Beiträge steuerrechtlich von der Höchstgrenze abgezogen.

Beispiel: Wenn Sie in die Direktversicherung 500 Euro eingezahlt haben, reduziert sich der in den Pensionsfonds einzahlbare Betrag im Jahr 2019 auf 2.716 Euro (3.216 € - 500 € = 2.716 €).

Noch möglicher Betrag in diesem Jahr:
Hier wird der Betrag angezeigt, den Sie mit Stand des Abrechnungsmonats im aktuellen Jahr noch steuer- und sozialabgabenfrei in den Pensionsfonds einzahlen können. Für zukünftige Monate vereinbarte Entgeltumwandlungen oder Arbeitgeberbeiträge sind in dem Betrag noch nicht berücksichtigt. 

Wenn als noch möglicher Betrag 0 Euro angezeigt wird, bedeutet das, dass Sie in diesem Jahr keine Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei einbringen können, weil die Höchstgrenze von 3.216 Euro voll ausgeschöpft wurde.

Zusätzlich steht ein weiterer Betrag von 3.216 Euro für eine Einbringung von Entgelt zur Verfügung, der zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig ist. Diese zusätzlichen 3.216 Euro können jedoch nicht für die Einbringung von Zeitguthaben aus Überzeit oder aus dem Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit genutzt werden.

Wie kann man Zeitguthaben in die betriebliche Altersversorgung einbringen?

Sie haben die Möglichkeit, Zeitguthaben aus Überzeit oder Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und -Nachtarbeit in die betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Beispiel:
Sie sind Arbeitnehmer:in und haben einen Stundenlohn in Höhe von 17,00 Euro. Wandeln Sie eine Stunde in betriebliche Altersversorgung um, erhalten Sie für jede umgewandelte Stunde einen Bonus in Höhe von 5,00 Euro, sodass Sie insgesamt 22,00 Euro erhalten. Für die erfolgte Umwandlung in den DEVK-Pensionsfonds erhalten Sie von Arbeitgeberseite dann noch einen zusätzlichen Bonus von 10% auf den Gesamtbetrag – insgesamt also 24,20 Euro.

Wert der umgewandelten Stunde:

17,00 Euro

Bonusleistung pro Stunde:

5,00 Euro

Summe:

22,00 Euro

Weiterer 10%iger Bonus für die Umwandlung:

2,20 Euro

Einzahlung in den Pensionsfonds:

24,20 Euro


Auszahlung bei Überschreiten der 4%-Grenze durch die Zeiteinbringung

Eine Einbringung der oben genannten Zeiten ist gesetzlich nur bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze West (im Jahr 2019 in Höhe von 3.216,00 €) möglich. Mehrzeiten, die diese Grenze überschreiten, werden an Sie ausgezahlt - und zwar inklusive des 5-Euro-Bonus pro Stunde, allerdings ohne den 10-Prozent-Bonus, da keine Umwandlung erfolgt.  

Beispiel:
Im Kalenderjahr haben Sie bereits 2.006,00 Euro eingezahlt, sodass nur noch 1.210 Euro für weitere Zeiteinbringungen zur Verfügung stehen (3.216,00 € - 2.006,00 €).


Angenommen Sie wandeln bei einem Stundensatz von 17 Euro noch 70 Stunden um, so ergibt sich folgende Rechnung:

Wert von 50* umgewandelten Stunden:

850,00 Euro

Bonusleistung (5,00 Euro pro Stunde):

250,00 Euro

Zwischensumme:

1.100,00 Euro

10% Bonus auf die Summe:

110,00 Euro

Summe:

1.210,00 Euro

 * In diesem Fallbeispiel können nicht mehr als 50 Stunden eingebracht werden, denn 1.210 Euro ÷ 24,20 Euro = 50.
Insgesamt werden also 20 der beantragten 70 Stunden ausgezahlt, da Sie den Höchstbetrag überschreiten.


20 Stunden der beantragten 70 Stunden müssen ausgezahlt werden, weil sie den Höchstbetrag überschreiten:

Wert  der 20 umgewandelten Stunden:

340,00 Euro

Bonusleistung für 20 Stunden (5,00 Euro pro Stunde):

100,00 Euro

Summe:

440,00 Euro

Auszahlung: 440,00 Euro brutto (abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge)

Hinweis für beurlaubte Beamte
Wir weisen beurlaubte Beamte darauf hin, dass eine arbeitgeberfinanzierte Leistung zur betrieblichen Altersversorgung negative Auswirkungen auf die Anerkennung von Zeiten der Beurlaubung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit haben kann. Unter einer arbeitgeberfinanzierten Leistung sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers im Rahmen der Umwandlung von Zeitguthaben in einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge zu verstehen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor einer solchen Umwandlung konkrete Auskünfte zu den versorgungsrechtlichen Auswirkungen bei der für Sie zuständigen Dienststelle des BEV einzuholen.

Hinweis für Arbeitnehmende, die in der Rentenzusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) pflichtversichert sind (vor 1994 eingestellte Arbeitnehmer der Deutschen Bundesbahn):
Bitte beachten Sie, dass eine Entgeltumwandlung in den Pensionsfonds die Höhe der steuerfrei zahlbaren Beiträge für die Rentenzusatzversicherung der KBS (ehem. BVA Abteilung B) reduziert. Allerdings wird dafür später die Rentenleistung der KBS aus diesen Beiträgen mit dem günstigeren Ertragsanteil niedriger besteuert.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre:n zuständigen Versichertensprecher:in. Eine Liste der Versichertensprecher:innen finden Sie auf DB Planet unter: db.de/rentenplus

Information zum Urlaubsverfall

Die Abrechnungsbescheinigung wurde nunmehr um die Darstellung des individuellen Erholungsurlaubsanspruches ergänzt. Diesen finden Sie im letzten Drittel der Abrechnung. Dabei bezieht sich die Darstellung auf den Jahresurlaubsanspruch, welcher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, tarifvertraglicher Regelungen oder arbeitsvertraglicher Rahmenbedingungen für Sie besteht. 

Gemäß der Regelung aus dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmende (§ 7 Abs. 3 BUrlG) muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Sofern der Urlaub nicht bis zum Jahresende in Anspruch genommen wurde, verfällt dieser zum Jahresende, es sei denn, die Voraussetzungen zur Übertragung des Resturlaubsanspruches in das folgende Urlaubsjahr sind gegeben.  

Vor diesem Hintergrund erhalten Sie nunmehr monatlich auf der Abrechnungsbescheinigung eine Übersicht zu Ihrem individuellen Erholungsurlaubsanspruch. Daraus können Sie ablesen:

  • die Höhe des Gesamturlaubsanspruches (inkl. Wahlmodell Urlaub, Schichtzusatzurlaub, Schwerbehindertenurlaub, etc.) bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr,
  • den im jeweiligen Kalenderjahr bereits in Anspruch genommenen Erholungsurlaub
  • den offenen Erholungsurlaubsanspruch, welcher grundsätzlich bis spätestens 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres abzuwickeln ist. 

Bitte beachten Sie, dass in den dargestellten Werten jeweils der Datenstand bis zum Ende des Vormonats enthalten ist und es Abweichungen zum aktuellen Stand geben kann. Zudem besteht technisch nur die Möglichkeit zur Darstellung des bereits genommenen Erholungsurlaubs, nicht aber der geplanten Urlaubstage.

Sofern der Urlaub nicht bereits verplant ist, bitten wir Sie, sich zeitnah mit Ihrer Führungskraft oder Ihrer:Ihrem Disponent:in in Verbindung zu setzen und den Resturlaub vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres so zu planen, dass er bis zum 31.12. genommen werden kann.

Übertragungsmöglichkeit für Tarifarbeitnehmende

Gemäß den tariflichen Regelungen wie auch der gesetzlichen Bestimmungen gibt es nur dann eine Übertragungsmöglichkeit über den 31.12. des laufenden Urlaubsjahres hinaus, wenn der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen Gründen nicht im laufenden Urlaubsjahr abgewickelt werden kann. In diesem Fall ist er spätestens bis zum 30.06. des darauffolgenden Urlaubsjahres zu nehmen. Anderenfalls verfällt er mit Ablauf des 30.06.
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Arbeitnehmernden-Gruppen abweichende Regelungen zur Übertragung gelten (Bsp.: Übertragungsmöglichkeit bis zum 31.03. gemäß im Bereich der Reinigung bei DB Services GmbH; Unverfallbarkeit des Zusatzurlaubs gemäß § 3 Abs. 5 TV Express im Fernverkehr bzw. Anlage 7 zum EVU FZITV AGV MOVE GDL). 

Übertragungsmöglichkeit für AT-Arbeitnehmende sowie Leitende/Obere Führungskräfte

Gemäß den arbeitsvertraglichen Regelungen muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs über den 31.12. des laufenden Urlaubsjahres hinaus ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des:der Arbeitnehmenden liegende Gründe dies rechtfertigen. In diesem Fall ist er spätestens bis zum 30.06. des darauffolgenden Urlaubsjahres zu nehmen. Anderenfalls verfällt er mit Ablauf des 30.06.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den dargestellten Informationen um eine allgemeingültige Darstellung handelt. Besonderheiten aus der Rechtsprechung, wie auch besonderer rechtlicher Regelungen sind davon ggf. nicht umfasst.

Abrechnungsdokumente mit dem bitkasten digital erhalten

Sie möchten Ihre Abrechnungsdokumente und weitere Personalpost digital erhalten, archivieren und weiterleiten? Mit dem bitkasten ist dies ganz einfach möglich – sicher, bequem und ressourcenschonend. Die Besonderheit: Auch eigene Dokumente können von Mitarbeitenden hochgeladen und so digital gespeichert werden. Außerdem bleibt das Archiv auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder Austritt aus dem DB-Konzern ein Leben lang erhalten.

Um den digitalen Briefkasten zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren. Die Nutzung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Hier geht’s zur bitkasten-Registrierung (externe Webseite).

Alternativ finden Sie den Link zur Registrierung sowie Ihren persönlichen Einladungscode auch am Ende der ersten Seite Ihrer Abrechnungsbescheinigung.

Weitere Informationen rund um den bitkasten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnungsbescheinigung steht Ihnen Ihr:e zuständige:r Entgeltbearbeiter:in gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie links im Kopfteil der Abrechnungsbescheinigung. Bitte halten Sie bei Rückfragen Ihr Geschäftszeichen bereit (s. Kopfteil)! Falls Ihre Kontaktperson nicht erreichbar ist, finden Sie eine alternative Ansprechperson in EVI.